Rote Ampel überfahren?

Einfacher Verstoß?

Rote Ampel

Rote Ampel überfahren?
Wir prüfen Ihre Möglichkeiten bei einem Rotlichtverstoß.

 

Einfacher Rotlichtverstoß

Beim Überfahren einer roten Ampel entscheiden mehrere Faktoren über das Bußgeld und ein eventuelles Fahrverbot. War die Ampel weniger als eine Sekunde rot, müssen Sie mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in ihrem Fahreignungsregister (ehemals Punkt in Flensburg) rechnen, sofern keine Gefährdung vorliegt. Es handelt sich hier um einen einfachen Rotlichtverstoß. Kommt eine Gefährdung oder sogar eine Sachbeschädigung hinzu, erhöht sich das Bußgeld für das Überfahren einer roten Ampel, die Punkte (ehemals Flensburg) jedoch nicht.

Qualifizierter Rotlichtverstoß

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß war die Ampel länger als eine Sekunde rot. Hier drohen bereits 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister (ehemals: Punkte in Flensburg) und 1 Monat Fahrverbot, wenn keine Gefährdung nachgewiesen wird.

 

Wir prüfen Ihre Möglichkeiten für einen Einspruch.

Der Rechtsanwalt erhält Akteneinsicht und kann so das komplette Foto aus dem Rotlichtverstoß einsehen. Wir prüfen – auf Wunsch – die technischen Komponenten der Rotlichtüberwachungsanlage und fordern das Protokoll der Beamten an, die den Rotlichtverstoß beobachteten.
Wir erläutern Ihnen zudem Ihre Erfolgsaussichten auf Abwendung eines Fahrverbotes, zum Beispiel im Hinblick auf Messfehler, Augenblickversagen oder besondere Härte.

Sprechen Sie uns an. Wir sind für Sie da.

Qualifizierter Rotlichtverstoß?

Einspruch?

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