Fahrerflucht bei Parkschäden?

Fahrerflucht bei Parkschäden

Fahrerflucht bei Bagatellschäden ist kein Kavaliersdelikt. Selbst das Verlassen des Unfallortes bei kleinen Schäden kann einen Führerscheinentzug zur Folge haben. Ob Sie beim Ausparken ein anderes Auto angefahren oder mit dem Einkaufswagen ein Fahrzeug beschädigt haben; wenn Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernen, kann dies unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen. Auch wenn Sie im hektischen Alltag den Schaden am anderen Fahrzeug nicht bemerkten, kann Ihnen ein Antrag auf Entziehung der Fahrerlaubnis ins Haus flattern. Das Gericht kann zudem nicht wissen, ob es sich um eine Schutzbehauptung handelt oder Sie tatsächlich die Wahrheit sagen.

Jetzt ist es die Aufgabe Ihres Rechtsanwaltes die geeigneten Maßnahmen für Ihre Verteidigung zu wählen. Wir beraten und verteidigen Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft und den Gerichten.

Fahrerflucht – Unfallflucht

Fahrerflucht ist ein Straftatbestand, unabhängig davon, ob Sie sich bei einem Unfall wegen des Schocks unerlaubt vom Unfall entfernen, das erwartete Verhalten des Gesetzgebers missachten oder den Schaden am anderen Auto nicht bemerken.

Demzufolge kann das Strafmaß bei Unfallflucht beträchtlich sein. Neben Fahrverbot oder der vorläufigen Entziehung des Führerscheins kann auch eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis oder sogar eine Freiheitsstrafe drohen.

Wenn Sie als Beschuldigte/r von einer Behörde kontaktiert werden, sind sie nicht zu einer Angabe zum Tathergang verpflichtet. Berufen Sie sich stattdessen auf Ihr Recht, zunächst mit einem Anwalt zu sprechen.

Wir nehmen Akteneinsicht und halten Ihre Beeinträchtigung durch den Ihnen zur Last gelegten Vorwurf so gering wie möglich. Und selbstverständlich besprechen wir mit Ihnen alle Kosten, bevor Sie entstehen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, erläutern wir Ihnen, welche Voraussetzungen erforderlich sind, damit die Rechtschutzversicherung bei Fahrerflucht eintritt.

Fahrerflucht?

Unfallflucht?

Vorladung?

Vorladung der Polizei oder Post von der Staatsanwaltschaft wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort erhalten?

Wenn Sie eine Vorladung der Polizei oder Post von der Staatsanwaltschaft erhalten haben, bewahren Sie Ruhe. Wenn Sie einer Fahrerflucht (auch Unfallflucht) beschuldigt werden, kontaktieren Sie uns!
Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft auf, bevor Sie nicht mit Ihrem Rechtsanwalt gesprochen haben, denn Fahrerflucht erfüllt den Tatbestand einer Straftat und kann nicht nur mit vorübergehendem Führerscheinentzug, sondern auch mit Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis oder sogar mit Freiheitsentzug bestraft werden. Handeln Sie nicht unüberlegt.

Wir beraten Sie über Ihre Möglichkeiten.

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